1. Was ist die Exzellenzinitiative?
Bund und Länder haben im Juni 2005 gemeinsam den "Pakt für Forschung und Innovation" beschlossen. Ziel dieser "Exzellenzinitiative" ist es, durch die Förderung ausgewählter Projekte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitäten zu verbessern. Die gemeinsam getragene Exzellenzinitiative beinhaltet drei Linien:
Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses:
Bei den Graduiertenschulen soll vor allem die Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden gefördert werden.
Hier wird Wert auf exzellente wissenschaftliche Begleitung und entsprechende Rahmenbedingungen gelegt. Die
Forschung der Doktorandinnen und Doktoranden steht im Vordergrund. Jede Graduiertenschule, die im Wettbewerb
erfolgreich war, kann pro Jahr mit einer Million Euro Förderung rechnen.
Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung:
Exzellenzcluster stellen die wissenschaftliche Forschung zu einem bestimmten, weit gefassten Thema an einem
Standort dar. 25 hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen zu Themen forschen, die eine besondere gesellschaftliche
oder wirtschaftliche Bedeutung haben. Die Organisationsstrukturen eines Exzellenzclusters können frei gewählt werden
Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung:
Ein förderungswürdiges Zukunftskonzept bearbeitet bestimmte Themengebiete, die für die Spitzenforschung der
jeweiligen Universität wichtig sind. Mit einem Zukunftskonzept soll erreicht werden, dass die teilnehmenden
Universitäten ihre Zukunft strategisch überdenken und neu diskutieren. Voraussetzung für ein Zukunftskonzept
sind mindestens ein erfolgreicher Exzellenzcluster und eine Graduiertenschule, deren Förderung zugesagt werden muss.
Die antragsberechtigten deutschen Universitäten können mit anderen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren, was besonders in Berlin mit seiner breiten Wissenschaftslandschaft ausgeprägt der Fall ist.
Es wurden zwei Auswahlrunden festgelegt. Die erste Antragsrunde wurde im Oktober 2006 entschieden, die Entscheidungen zur zweiten Runde werden am 19. Oktober in Bonn getroffen. Das gesamte Finanzvolumen für die Förderperiode 2006 bis 2011 beläuft sich auf 1,9 Milliarden Euro. Die Kostenverteilung liegt zu 75% beim Bund und zu 25% beim jeweiligen Sitzland.